2-Phasen Ausbildung
Führerschein auf Probe: 2-Phasen-Ausbildung
Alle Personen die nach dem 30. November 2005 ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kat. A,
A (beschränkt auf 25 kW) oder B (Auto) einreichen, erhalten einen Führerschein auf Probe.
Wer bereits einen Führerschein der Kat. A oder B besitzt und eine andere Kat. erwerben will, kommt nicht in die Zweiphasenausbildung.
Die obligatorische Weiterbildung dauert 16 Stunden und wird auf zwei Kurstage aufgeteilt. Der erste Kurstag sollte nach dem Willen des Gesetzgebers nach ca. 6 Monaten nach Erhalt des Führerscheines besucht werden.
Der zweite Ausbildungstag ist vor Ablauf der Probezeit zu absolvieren. Der Kursanbieter kann frei gewählt werden.
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Ich Arbeite mit dem Weiterbildungszentrum VSZ in Roggwil zusammen.
Für Anmeldungen und Terminreservierungen stehe ich Ihnen gerne unter 079 218 35 37 zu Verfügung!
Alle Personen die nach dem 30. November 2005 ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kat. A,
A (beschränkt auf 25 kW) oder B (Auto) einreichen, erhalten einen Führerschein auf Probe.
Wer bereits einen Führerschein der Kat. A oder B besitzt und eine andere Kat. erwerben will, kommt nicht in die Zweiphasenausbildung.
Die obligatorische Weiterbildung dauert 16 Stunden und wird auf zwei Kurstage aufgeteilt. Der erste Kurstag sollte nach dem Willen des Gesetzgebers nach ca. 6 Monaten nach Erhalt des Führerscheines besucht werden.
Der zweite Ausbildungstag ist vor Ablauf der Probezeit zu absolvieren. Der Kursanbieter kann frei gewählt werden.
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Ich Arbeite mit dem Weiterbildungszentrum VSZ in Roggwil zusammen.
Für Anmeldungen und Terminreservierungen stehe ich Ihnen gerne unter 079 218 35 37 zu Verfügung!

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